Eisenberg-Film GmbH
Eisenberg-Film GmbH

AGB

 

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für zwischen Eisenberg-Film GmbH und Auftraggebern geschlossene Verträge. Eisenberg-Film GmbH erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf Basis dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der jeweiligen Verträge. Abweichende Bedingungen von Auftraggebern werden nicht anerkannt, es sei denn, Eisenberg-Film GmbH stimmt deren Anwendung im Einzelfall schriftlich zu. Dem Auftraggeber ist die Verwendung der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Eisenberg-Film GmbH bekannt. Er hatte die Möglichkeit, von ihrem Inhalt in zumutbarer Weise Kenntnis zu nehmen.

 

1. Allgemeines 

Die Geschäftsbedingungen gelten für Lieferungen und Leistungen aller Art, auch für solche, die durch Dritte als Erfüllungsgehilfe von Eisenberg-Film GmbH erbracht werden.

Andere Bedingungen werden insbesondere auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn Eisenberg-Film GmbH Leistung und Lieferung von Waren ausführt, ohne den anderen Bedingungen ausdrücklich zu widersprechen.

Aufträge zu Leistungen und Lieferungen bedürfen der Schriftform. Für Fehler aus telefonischen Übermittlungen jeder Art übernimmt die Eisenberg-Film GmbH keine Haftung.

Der Auftragserteilung liegen die zwischen der Eisenberg-Film GmbH und dem Auftraggeber vereinbarten Materialien zugrunde. Angebot, Leistungen und Lieferungen erfolgen aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Für die Inhalte der Datenträger ist nur der Auftraggeber verantwortlich. Der Inhalt ist vom Auftraggeber auf Richtigkeit und Zulässigkeit zu prüfen. Der Auftraggeber trägt Gewähr dafür, dass die der Auftragserteilung der Produktion zugrunde gelegten Materialien keine Wettbewerbsverstöße oder Eingriffe in sonstige Rechte Dritter enthalten. Der Auftraggeber stellt insoweit die Eisenberg-Film GmbH von Ansprüchen Dritter frei. Der Auftraggeber übernimmt die volle Sach- und Rechtsgewähr und verpflichtet sich, die Kosten für einen Rechtsstreit zu tragen, der sich aus Versäumnissen ergeben könnte.

Eisenberg-Film GmbH behält sich vor, Aufträge zu Leistungen und Lieferungen wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Bearbeitung für Eisenberg-Film GmbH unzumutbar ist. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

Übernimmt die Eisenberg-Film GmbH Arbeiten, bei denen sie Kassetten oder sonstige Datenträger des Kunden verwendet (z.B. Überspielungen, Schnittarbeiten etc), so haftet sie im Falle einer Beschädigung nur bis zur Höhe des Materialwertes der Kassetten oder Datenträger, nicht jedoch dafür, dass die auf den Kassetten oder Datenträgern befindlichen Aufnahmen oder Daten nicht mehr verwendbar sind. Der Kunde ist verpflichtet,  die der Eisenberg-Film GmbH übergebenen Gegenstände gegen Verlust und Beschädigung ausreichend zu versichern. Von Kassetten oder Datenträgern, bei deren Beschädigung dem Kunden ein Schaden entstehen könnte, der € 500.- pro Kassette oder Datenträger übersteigt, hat der Kunde vor Übergabe des Materials an die Eisenberg-Film GmbH Sicherheitskopien anzufertigen. Der Kunde hat in jedem Fall die Eisenberg-Film GmbH davon in Kenntnis zu setzen, wenn der Schaden pro Kassette oder Datenträger € 500,- übersteigen kann, damit die Eisenberg-Film GmbH gegebenenfalls ihrerseits Sicherheitskopien vor Beginn der Bearbeitung ziehen kann. Die Kosten für entsprechende Sicherheitskopien gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Soweit die Eisenberg-Film GmbH beauftragt ist, das Material nicht nur zu überspielen oder zu schneiden, vielmehr auch sonst zu bearbeiten (z.B. Veränderung von Farben, Veränderung technischer Parameter etc), so garantiert die Eisenberg-Film GmbH lediglich die Einhaltung der technisch gewünschten Werte; soweit subjektive Fragen, die einer eindeutigen technischen Überprüfung nicht zugänglich sind, eine Rolle spielen, ist das von der Eisenberg-Film GmbH erstellte Produkt vom Kunden auch dann abzunehmen, wenn die technischen Werte korrekt sind, aber der Kunde subjektiv eine andere Vorstellung hat. Wünscht der Kunde trotz technisch  einwandfreier Arbeit eine Änderung, so hat er der Eisenberg-Film GmbH den zusätzlichen Aufwand gemäß den üblichen  Preisen der Eisenberg-Film GmbH zu bezahlen.
Werden bei Schnitt- oder Tonarbeiten Videobänder oder sonstige Datenträger erforderlich, so hat der Kunde dieses Material von Eisenberg-Film GmbH zu beziehen, sofern es von Eisenberg-Film GmbH angeboten wird.

Die Eisenberg-Film GmbH gewährleistet die sachgemäße und gewissenhafte Durchführung der erteilten Aufträge. Der Kunde/Auftraggeber hat empfangene Waren nach Erhalt auf Menge und Beschaffenheit zu überprüfen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Woche ab Lieferung in schriftlicher Form an die Eisenberg-Film GmbH zu melden unter gleichzeitiger Rücksendung der beanstandeten Ware. CDs, DVDs und VHS' können nur zurückgesandt werden, wenn sich die gelieferte Ware in ungebrauchtem Zustand befindet. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden beschränken sich auf das Recht der Nachbesserung bzw. der Ersatzlieferung durch die Eisenberg-Film GmbH.

Filmabnahmekopien werden je nach Produktionsfortschritt auf Wunsch geliefert.

Abnahmekopien sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur für den Kontroll-Zweck vom Auftraggeber verwendet werden. Erst die Masterkopie des fertigen, vom Auftraggeber als korrekt genehmigten und endgültigen Filmproduktes erlaubt eine Verwendung durch den Auftraggeber zwecks Vervielfältigung und Vermarktung, wenn alle Vorbedingungen, z.B. Abgeltung, geregelt sind.

Jede Veränderung der Inhalte des fertigen Filmproduktes durch den Auftraggeber oder Dritte bedarf der Zustimmung der Eisenberg-Film GmbH.

Das Copyright für die von der Eisenberg-Film GmbH erstellten Objekte bleibt allein bei der Eisenberg-Film GmbH. Eine Vervielfältigung oder Verwendung der von der Eisenberg-Film GmbH produzierten Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Produzenten nicht gestattet und urheberrechtlich geschützt.

Kosten für erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen und für die Lieferung bestellter Datenträger hat der Auftraggeber zu bezahlen. Ebenso Kosten für die Anfertigung von Farblithos.

Die Pflicht zur Aufbewahrung von Videobearbeitungsdaten, Daten für CD-ROM oder DVD-Erstellung endet drei Monate nach der Produktabnahme, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen worden ist. Zur Verfügung gestellte Unterlagen werden nur auf Wunsch zurückgesandt.

 

2. Preise und Preisberechnung

Es gelten grundsätzlich die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Listenpreise der Eisenberg-Film GmbH zuzüglich Verpackungs- und Versandkosten sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Mit der Erstellung einer neuen Preisliste verlieren alle zuvor herausgegebenen Preislisten ihre Gültigkeit.

Soweit Preise nach Minuten oder Metern berechnet werden, ist die von Eisenberg-Film GmbH festgestellte Anzahl maßgeblich.

Alle Preisangaben sind Stückpreise, Preise pro Vorgang oder pro Längeneinheit, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich andere schriftliche Vereinbarungen getroffen wurden.

 

3. Angebote

Angebote von Eisenberg-Film GmbH sind unverbindlich und freibleibend. Ein Vertrag kommt erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung von Eisenberg-Film GmbH zustande oder aber dadurch, dass die bestellte Leistung tatsächlich erbracht wird. Treten in einer Produktion Verzögerungen ein, die vom Auftraggeber oder wissenschaftlichen Berater zu vertreten sind, können Kosten für belegte Speicherkapazitäten anfallen, die dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden. Bei Filmproduktionen gilt die im Einzel-Vertrag mit dem Kunden vereinbarte Bindungsfrist.


4. Schriftform der Aufträge

Aufträge zu Leistungen und Lieferungen bedürfen der Schriftform. Für Fehler aus telefonischen Übermittlungen jeder Art übernimmt die Eisenberg-Film GmbH keine Haftung.


5. Versand

Der Versand der Ware erfolgt nach bestem Ermessen per Post oder Paketdienst. Die Kosten für Verpackung und Transport trägt der Auftraggeber. Die Gefahr geht auf den Kunden über, auch dann, wenn Frachtfrei vereinbart wurde, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist.

Eisenberg-Film GmbH ist berechtigt, die Sendungen unter Nachnahmeerhebung zu tätigen oder aber Vorauskasse zu verlangen. Die Verpackung erfolgt nach dem Ermessen von Eisenberg-Film GmbH und wird dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

 

6. Lieferung und Termine

Von Eisenberg-Film GmbH angegebene Liefertermine sind grundsätzlich keine Fixtermine. Leistungsstörungen, die auf Lieferschwierigkeiten der Lieferfirmen von Eisenberg-Film GmbH beruhen, hat Eisenberg-Film GmbH dem Auftraggebern gegenüber nicht zu vertreten, ganz unabhängig davon, auf welchen Gründen diese Schwierigkeiten beruhen. Insbesondere entstehen dem Auftraggebern hieraus keinerlei Rechte gegen Eisenberg-Film GmbH.

 

7. Vergütung

In Rechnung gestellte Beträge sind sofort fällig und innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar, es sei denn, es sind andere Zahlungsziele vereinbart. Rechnungen aus Einzel-Verträgen sind innerhalb der Fristen zu bezahlen, sofern nicht Vorauszahlung vereinbart ist. Kommt der Auftraggeber mit seiner Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, so werden sämtliche Forderungen sofort fällig. Die Eisenberg-Film GmbH ist berechtigt, in diesem Falle die weitere Ausführung des Auftrages bis zur Bezahlung zurückzustellen. Der geschuldete Betrag ist mit Zinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank und den Einziehungskosten zu begleichen. Die Zahlung durch Wechsel unterliegt vorheriger Vereinbarung. Die Hereinnahme von Wechseln und Schecks erfolgt nur gegen Vergütung der Diskontspesen und sonstiger Kosten. Ausgeschlossen sind Abzüge jeglicher Art.

Vor vollständiger Bezahlung aller fälligen Rechnungsbeträge einschließlich der Verzugszinsen ist die Eisenberg-Film GmbH zu keiner weiteren Lieferung aus einem laufenden Vertrag verpflichtet und darüber hinaus berechtigt, angelieferte Materialien zurück zu behalten.

 

8. Eigentumsvorbehalt und Rechte

Eisenberg-Film GmbH bleibt das Eigentum an den von ihr gelieferten Waren sowie den daraus durch Verarbeitung entstehenden Erzeugnissen bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, von Eisenberg-Film GmbH unter Eigentumsvorbehalt gelieferte oder gefertigte Gegenstände oder Materialien zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.

Pfändungen Dritter sind Eisenberg-Film GmbH unverzüglich mitzuteilen. Hierdurch entstehende Kosten, insbesondere Interventionskosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Dies gilt auch für den Übergang von urheberrechtlichen Nutzungs- und Leistungsschutzrechten, sofern Eisenberg-Film GmbH solche Rechte anlässlich der von ihr erbrachten Leistung erworben hat.

Die Eisenberg-Film GmbH hat als Film- und Videohersteller und auch als Hersteller von Bildfolgen und Bild- und Tonfolgen mit und ohne Programmierung auf CD, DVD oder anderen Datenträgern oder Medien im Zweifel das ausschließliche Urheberrecht, um das Werk sowie Übersetzungen und andere Bearbeitungen oder Umgestaltungen des Werkes herzustellen und auf alle bekannten Nutzungsarten zu nutzen. Auch Mitwirkende, Darsteller, Sprecher oder Berater übertragen für den Fall, dass sie durch ihre Mitwirkung ein Urheberrecht am Filmwerk erwerben, der Eisenberg-Film GmbH das ausschließliche Urheberrecht.

Das Nutzungsrecht, das Recht zur öffentlichen Vorführung, zur Sendung in Funk oder Fernsehen, Einstellung im und Verbreitung über das Internet sowie die Rechte zur Vervielfältigung werden von der Eisenberg-Film GmbH unter bestimmten Voraussetzungen an Auftraggeber oder an Berater übertragen. Dazu ist jedoch immer eine schriftliche Vereinbarung erforderlich, in der eine Vergütung für die jeweils zu übertragenden Rechte festgelegt sein muss.

 

9. Mängelrügen

Die Eisenberg-Film GmbH gewährleistet die sachgemäße und gewissenhafte Durchführung der erteilten Aufträge. Der Kunde/Auftraggeber hat empfangene Waren nach Erhalt auf Menge und Beschaffenheit zu überprüfen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Woche ab Lieferung in schriftlicher Form an die Eisenberg-Film GmbH zu melden unter gleichzeitiger Rücksendung der beanstandeten Ware. CDs, DVDs und VHS' können nur zurückgesandt werden, wenn sich die gelieferte Ware in ungebrauchtem Zustand befindet. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden beschränken sich auf das Recht der Nachbesserung bzw. der Ersatzlieferung durch die Eisenberg-Film GmbH.

 

10. Haftung

Eisenberg-Film GmbH haftet - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und im Falle des Fehlens zugesicherter Eigenschaften. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche bestehen nicht.

Die Eisenberg-Film GmbH haftet nicht für die Folgen eines eventuell auftretenden Geräteausfalls, soweit sie diesen nicht zu vertreten hat. Beanstandungen eventueller Mängel sind innerhalb von einer Woche nach Erhalt zulässig; andernfalls entfallen die Gewährleistungsansprüche. Die Gewährleistungsansprüche beschränken sich auf eine Nachbesserung oder eine Ersatzlieferung durch die Eisenberg-Film GmbH. Im Falle des Untergangs von vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Ton- oder Bildträgern oder sonstigen immateriellen Gütern trägt die Eisenberg-Film GmbH nur das Risiko begrenzt auf den Materialwert der übernommenen Sachen. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit des von ihm zur Bearbeitung überlassenen Materials und zwar auch nach der Bearbeitung durch die Firma Eisenberg-Film GmbH. Der Auftraggeber steht dafür ein, dass dem Auftrag gesetzliche oder behördliche Anordnungen nicht entgegen stehen. Er ist verpflichtet, alle für die Herstellung, Überspielung und Bearbeitung erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz-, Lizenz-, Auswertungs- und sonstigen Rechte bei Auftragserteilung zu besitzen. Er stellt die Eisenberg-Film GmbH von allen aus einer Verletzung dieser Rechte gegenüber der Firma Eisenberg-Film GmbH hergeleiteten Ansprüche Dritter frei.

 

11. Schadensersatz

Schadenersatzansprüche gegenüber der Eisenberg-Film GmbH wegen Unmöglichkeit der Leistung, Nichterfüllung, positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Insbesondere haftet die Eisenberg-Film GmbH nicht für die Folgekosten von  Betriebsstörungen und Unfällen, soweit diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

Durch höhere Gewalt begründete Unterbrechung der Produktionen entbindet nicht vom Vertrag. In solchen Fällen verlängert sich die vereinbarte Abnahmezeit entsprechend. Die Forderung von Schadensersatz ist ausgeschlossen.

Erfüllt der Auftraggeber seine vertraglichen Pflichten nicht, und kann die Eisenberg-Film GmbH deshalb auf Grund der gesetzlichen Vorschriften Schadensersatz verlangen, dann wird von der Eisenberg-Film GmbH Schadensersatz ohne besonderen Nachweis in Höhe von pauschal 30% des vertraglich vereinbarten Preises beansprucht. Wurden aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen von der Eisenberg-Film GmbH bereits Arbeiten geleistet oder Produkte erstellt, dann erhöht sich der vorgenannte Schadensersatz zusätzlich um die nachweislich entstandenen Kosten.

Termin-Reservierungen, die von der Eisenberg-Film GmbH bestätigt wurden, gelten als Auftrag des Kunden. Termin-Reservierungen können bis 30 Tage vor dem Termin ohne Kosten, bis 14 Tage vor dem Termin gegen Zahlung von 20% des Auftragswertes und bis 3 Tage vor dem Termin gegen Zahlung von 40% des Auftragswertes storniert werden. Eine spätere Terminabsage führt zur Berechnung des für den jeweiligen Termin angesetzten Auftragswertes.

 

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden beiderseitigen Verpflichtungen ist Marburg. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

13. Sonstige Bestimmungen

Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Jede von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

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